Rechtsprechung
AG Dortmund, 30.10.2019 - 420 C 5527/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,91903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.06.2014 - V ZB 160/13
Urteil auf Zahlung eines erhöhten Erbbauzinses: Erstreckung der Rechtskraft auf …
Auszug aus AG Dortmund, 30.10.2019 - 420 C 5527/19
Da sich der Anspruch auf Erhöhung des Erbbauzinses nur aus dem schuldrechtlichen Bestellungsvertrag ergeben könne, richte sich auch nach der Veräußerung des Erbbaurechts dieser Anspruch gegen den ursprünglichen Erbbauberechtigten, sofern der Erwerber nicht mit schuldbefreiender Wirkung in den schuldrechtlichen Bestellungsvertrag eingetreten sei (vergl. BGH, NJW 2014, 3521 f.). - BGH, 18.10.1985 - V ZR 144/84
Formbedürftigkeit nachträglicher Vereinbarungen über Änderungen des Erbbauzinses
Auszug aus AG Dortmund, 30.10.2019 - 420 C 5527/19
Hat der Erwerber das Erbbaurecht durch Kauf erworben, so gehen die Rechte und Pflichten aus einer Erbbauzinsanpassungsklausel, die allein mit schuldrechtlicher Wirkung vereinbart werden kann, nicht schon kraft Gesetz auf den Nachfolger über, sondern nur, wenn sie von diesem übernommen werden (vergl. BGH, NJW 1986, 932 f.). - BGH, 18.04.1986 - V ZR 8/85
Zahlung von erhöhtem Erbbauzins - Rechtswirkungen einer eingetragenen Vormerkung …
Auszug aus AG Dortmund, 30.10.2019 - 420 C 5527/19
Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 18.04.1986, Aktenzeichen V ZR 8/85) ist eine Erbbauzinsanpassungsklausel gegenüber dem Einzelrechtsnachfolger des ursprünglichen Erbbauberechtigten nur dann wirksam, wenn er in die Anpassungsklausel eingetreten ist.